Impressum

Leistungen

Das nachfolgende Preis – Leistungsverzeichnis stellt keine erschöpfende Darlegung der Prüfmöglichkeiten des BMC – Prüflabors dar.

Für die Aufstellung des Leistungsverzeichnisses wurden die häufigsten und wichtigsten Prüfleistungen herangezogen, da sie aufgrund der genormten Prüfvorschriften einen festgelegten Prüfaufwand aufweisen.

Das BMC – Prüflabor kann im Rahmen seines umfangreichen Arbeitsbereiches, eine Vielzahl weiterer Prüfungen und Dienstleistungen anbieten. Derartige Aufträge werden nach Aufwand berechnet und hierzu ein Angebot unterbreitet.

 

Qualitätsmanagement und Akkreditierung

Das BMC – Prüflabor ist ein privates unabhängiges Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005. Wir gewährleisten reproduzierbare Prüfabläufe und einen hohen technischen Standard.

 

Auftragserteilung und Rechnungslegung

Aufträge werden schriftlich per Post, Fax oder E-Mail und mündlich per Telefon entgegengenommen. Über den erteilten Auftrag wird eine Auftragsbestätigung erstellt und dem Kunden zugesandt.

Der Rechnungsbetrag ist dem BMC – Prüflabor spesenfrei zu übermitteln. Als Zahlungsart werden Banküberweisungen, Verrechnungsschecks oder Barzahlungen akzeptiert. Das BMC – Prüflabor kann – insbesondere bei Neukunden oder problematischer Auftragsabwicklung – den Auftrag teilweise oder vollständig bereits bei Auftragserteilung  (Vorkassa) in Rechnung stellen. Für längere Aufträge können Zwischenabrechnungen gelegt werden.

 

Preise

Das BMC – Prüflabor ist als private, unabhängige Prüfinstitution auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet. Die Prüfabteilung muss ihre Aufwendungen an Personal, Investitionen und anderen Kosten aus den Einnahmen der durchgeführten Prüfungen decken, da sie keinerlei Subventionen enthalten. Die Prüfgebühren sind daher nach dem Prinzip der Kostendeckung ermittelt.

Für Prüfungen werden die bei Auftragseingang gültigen Preise verrechnet. Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und ohne Nebenleistungen. Die angeführten Preise enthalten neben der eigentlichen Prüfung noch das Handling, den Ergebnisversand der Proben sowie die Munitions- und Prüfberichtserstellung. Das Auftragshandling und der Ergebnisversand auf dem Postweg werden pauschalisiert in Rechnung gestellt. Andere Formen der Ergebnisübermittlung werden nach dem Aufwand berechnet. Duplikate von Prüfberichten sowie Übersetzungen und mehrsprachige Ausfertigungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

Da laut der geltenden Normen zusätzlich zur Prüfdurchführung eine Beschreibung des Prüfmusters erforderlich ist, ist die Angabe der beschreibenden Merkmale für jeden Prüfauftrag obligat und wird in Rechnung gestellt.

Der Zeitaufwand für die Durchführung der Prüfung und für die Erstellung der Prüfberichte ist in den Prüfpreisen nicht enthalten und wird separat verrechnet. Die Verrechnung für Zeitsätze erfolgt für jeweils angefangene 20 Minuten. Falls im Zusammenhang mit der Durchführung von Prüfungen bzw. bei der Erstellung von Prüfberichten zusätzliche Kosten, z.B. Reise – und Aufenthaltsspesen, anfallen, so werden diese gemäß dem tatsächlichen Aufwand bzw. nach den amtlich verordneten Sätzen verrechnet.

 

Geheimhaltung und Datenschutz

Als private und unabhängige Prüfstelle ist das BMC – Prüflabor zu absoluter Geheimhaltung von Daten, Ergebnissen und Informationen, zu denen es im Rahmen seiner Prüftätigkeit für den Auftraggeber gelangt ist, verpflichtet. Die Daten des Bestellers werden, soweit es für die Abwicklung des Auftrages notwendig und nach dem Datenschutzgesetz zulässig ist, mittels EDV gespeichert und verarbeitet.

 

Copyright und Verwertungshinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass jegliche – vom BMC – Prüflabor nicht autorisierte – Veränderungen, Ergänzungen oder Verfälschungen eines Prüfberichts sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgt werden. Dies insbesondere nach den einschlägigen Bestimmungen des ABGB, des UrhG, des UWG sowie des Strafgesetzbuches.

Prüfberichte unterliegen internationalen Copyright – Gesetzen. Sie beziehen sich ausschließlich auf einen Prüfgegenstand und dürfen nur vollständig und unverändert weiterverarbeitet werden. Auszüge und Änderungen bedürfen der Zustimmung des Prüflaboratoriums.